Sie ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Die jährlich aus dem Haushalt des Staatsministers für Kultur bereitgestellten Mittel betragen zurzeit rund 46 Millionen Euro.
Die Deutsche Nationalbibliothek hat mehrere Vorgängereinrichtungen: 1912 wurde die Deutsche Bücherei mit Sitz in Leipzig gegründet, 1946 die Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main. Seit 1970 ist das in Berlin gegründete Deutsche Musikarchiv Teil der Deutschen Nationalbibliothek, seit Dezember 2010 ist es am Standort Leipzig angesiedelt. Es ist für die Bearbeitung und bibliografische Verzeichnung der Musikalien und Musiktonträger verantwortlich. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurden diese Einrichtungen zu einer Gesamtinstitution vereinigt, die 2006 einen erweiterten gesetzlichen Auftrag und einen neuen Namen erhielt: Deutsche Nationalbibliothek.